Was tun bei einem Todesfall?

Bild: Christian Raabe, in: Pfarrbriefservice.de

1. Tod zu Hause: Arzt anrufen
Am besten den behandelnden Arzt/Hausarzt aufbieten. Bei Abwesenheit den Notarzt anrufen.

2. Tod infolge Unfall: Polizei benachrichtigen
Nicht nur Verkehrsunfälle, sondern auch Unfälle bei der Arbeit, im Haushalt, Freizeit, zählen dazu. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt. Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Anordnung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin. Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Untersuchungsrichter oder die Polizei mitgeteilt.

3. Tod im Spital/Alters- oder Pflegeheim
Den Niederlassungsausweis und sofern vorhanden auch das Familienbüchlein mitnehmen. Das Spital oder Heim erstellt die Anzeige eines Todesfalles und ist besorgt, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird.

4. Bestattungsdienst/Gemeindeverwaltung
Benachrichtigen Sie die Gemeindeverwaltung sowie einen Bestatter Ihrer Wahl für die Erteilung der gewünschten Dienstleistungen. z.B. erledigen der Schriften, Sarglieferung, einsargen in Privatkleider oder Totenhemd, Überführung der Leiche in den Aufbahrungsraum, Blumen für Sargausschmückung, Kremation.

5. Pfarrer
Benachrichtigen und Termin für die Bestattung vereinbaren.

6. Zivilstandsamt
Anmeldung durch Sie oder den Bestatter. Für Sterbeort Röthenbach ist das Zivilstandsamt Langnau zuständig.

7. Weitere Aufgaben
– Leidzirkulare und Todesanzeige aufsetzen: der Bestatter oder die Druckerei ist Ihnen dabei behilflich.
– Blumen: Welche Art von Dekoration, Blumen im Sarg, mit Bestatter besprechen. Grabschmuck mit Totengräber besprechen (Gemeindeverwaltung). Blumen für die Beigabe ins Grab bei der Beisetzung)
– Leidmahl (Grebt)